Klimaschutzpreis 2025
der Westenergie

Der Antragszeitraum 2025 ist beendet. Die Auswertung läuft.

Ehrenamtliches Engagement ist eine der wichtigsten Säulen des Klima- und Umweltschutzes. Deshalb starten Westenergie und die Stadt Rheda-Wiedenbrück in diesem Jahr wieder den Wettbewerb um den Westenergie Klimaschutzpreis mit attarkiven Prämien.  Eine Jury ermittelt die drei besten Projekte, die ein Preisgeld von insgesamt 2.500,00 Euro erhalten.


Gemeinsam bewerten sie die Bewerbungen und zeichnen lokale Projekte aus. Das Allerwichtigste ist: Die eingereichten Projekte müssen allen Bürgern einer Kommune zu Gute kommen. Neben Privatpersonen können auch Vereine, Firmen und Institutionen mitmachen. Die Bewerbung läuft dann ganz einfach ab: Sie reichen eine kurze, formlose Beschreibung Ihres umgesetzten Projekts bis zum 14.09.2025 ein, gern mit Fotos .  

Projekte, die ausgezeichnet wurden:

  • Jahrzehntelange Hege und Pflege der Diemel und unmittelbaren Uferbereiche - Anglerverein
  • Anlage eines vogel- und insektenfreundlichen Gehölzstreifens im Park
  • Rentner-AG im Einsatz für Flora und Fauna
  • Blühfläche mit Insektenhotel
  • Bürgersolarberatung
  • Umwelt-AG
  • Insektenhotel
  • Ferienprogramm Wildkräuter und Gesundheit
  • #Umwelt + Klimafreundliche Kita
  • Erdkühlschrank am Platz der Begegnung
  • Nachhaltigkeit AG der Grundschule
  • Gemeinschaftsgarten
  • Kleidertauschbörse

Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen. 
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten. 
  • Preisträger*innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Die Projekte müssen umgesetzt sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker*in stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
  • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.
Keine Mitarbeitende gefunden.
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